Die gläserne Abgeordnete
Meine Bezüge als Landtagsabgeordnete
Grundlage der Bezahlung der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages ist das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz), das Sie über den nachfolgenden Link zu den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages einsehen können unter
Ich erhalte seit der Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 10. Juni 2010 ab dem 01. Juli 2010 eine monatliche Grundentschädigung in Höhe von 5.800,00 Euro. Ab dem 01. Januar 2011 wird der Betrag der Grundentschädigung in einer zweiten Stufe erhöht und beträgt monatlich 6.000,00 Euro.
Für die Zeit ab dem 01. Juli 2012 wird die Grundentschädigung dann automatisch der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden. Der Niedersächsische Landtag wird sich dann - aus verfassungsrechtlichen Gründen - nur noch einmal zu Beginn einer Wahlperiode mit der Höhe der Abgeordnetenentschädigung befassen.
Mit dieser Novellierung der Abgeordnetenentschädigung wurde im Wesentlichen den Empfehlungen der Diätenkommission, einer unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung, gefolgt.
Die Grundentschädigung ist voll zu versteuern. Ich habe Steuerklasse I.
Die Grundentschädigung wird zwölfmal pro Jahr ausgezahlt.
Die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages erhalten darüber hinaus keine weiteren Zuwendungen wie z. B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Dieses ist in der Grundentschädigung anteilig enthalten.
Aufwandsentschädigungen
Außerdem erhalte ich eine monatliche steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.048,00 Euro, die ausschließlich im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit verwendet werden darf.
Hiervon bezahle ich z. B. Büromaterial, Telefon- und Portokosten, Sach- und Geldspenden im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit an Vereine, Verbände und Initiativen im Wahlkreis, Veranstaltungen, etc.
Für Sitzungen des Landtages, der Fraktion und für Ausschusssitzungen erhalte ich ein Tagegeld in Höhe von 15,00 Euro. Bei mehrtägigen auswärtigen Sitzungen mit Übernachtung wird ein Tagegeld in Höhe von 23,00 Euro gezahlt.
Die Übernachtungskosten werden bis zu einer im Gesetz angegebenen Höhe bei Nachweis übernommen.
Ich habe einen Büroraum im Gebäude des Niedersächsischen Landtags in Hannover. Die Grundausstattung mit Schreibtisch und Stühlen, Telefon und ein PC mit Internetzugang werden den Abgeordneten vom Niedersächsischen Landtag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt.
Ich beschäftige einen Mitarbeiter als Bürokraft mit 30 Wochenstunden, der ein Gehalt entsprechend von 3/4 der Entgeltgruppe 8 TV-L erhält.
Für Dienstreisen stellt mir der Niedersächsische Landtag eine Netzkarte der Deutschen Bahn (1 Klasse) für Fahrten in Niedersachsen und nach Berlin zur Verfügung.
Entgelte aus ehrenamtlicher Tätigkeit
In welchen Organisationen ich Mitglied bin, können Sie unter der Rubrik Mitgliedschaften einsehen.
Beschäftigt bin ich als Dozentin beim Bundesvorstand der Gewerkschaft verdi.
Seit meiner Wahl in den Niedersächsischen Landtag (1994) bin ich bei meinem Arbeitgeber ohne Zahlung von Bezügen beurlaubt.
Ich erhalte für meine ehrenamtlichen Tätigkeiten, z. B. als Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V., keine Entgelte und keine Aufwandsentschädigungen.
Ich habe keine weiteren Einkünfte.





